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  • · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Sonderausgabenabzug für rentenversicherte Minijobber: Wie gelingt der Nachweis der geleisteten RV-Beiträge gegenüber Finanzamt?

    | Ein LGP-Leser möchte wissen: Deklariert ein Minijobber alle nicht von der Rentenversicherungspflicht befreiten Minijobs in der Steuererklärung, um für die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung den Sonderausgabenabzug geltend zu machen, stellt sich die Frage, wie der Nachweis für die geleisteten Beiträge zu führen ist? |

     

    Antwort | Bei einem nach § 40a EStG pauschalversteuerten Minijob ist der Arbeitgeber ‒ anders als bei einem regulären Arbeitsverhältnis ‒ nicht verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Deswegen kann sie nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen. Und auch die Rentenversicherung selbst versendet keine Unterlagen, die als Nachweis verwendet werden können. Da auch Minijobber monatliche Lohnabrechnungen erhalten, in der ‒ neben dem Brutto- und Nettolohn ‒ die durch den Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt sind, können diese als Nachweis für die geleisteten Beiträge gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.

    Quelle: ID 49929442

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