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  • · Fachbeitrag · Aktivrente

    Praxis- und Anwendungsfragen zur Aktivrente: Antworten auf acht zentrale Fragen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    LGP hat Sie in Ausgabe 01/2026 umfangreich über die Spielregeln bei der neuen Aktivrente informiert. Am 06.02.2026 hat das BMF dazu Antworten auf „frequently asked questions“ (FAQ) veröffentlicht. Dennoch erreichen die LGP-Redaktion immer wieder neue Fragen, die großteils auch durch die FAQ bislang unbeantwortet sind. LGP geht nachfolgend auf acht davon im Detail ein.

    Frage 1: Umfasst die Steuerbefreiung auch Sachbezüge?

    Viele Arbeitnehmer erhalten neben ihrem Barlohn auch Sachbezüge, zum Beispiel einen Dienstwagen. Werden die Voraussetzungen für die in § 3 Nr. 21 EStG verankerte Steuerbefreiung erfüllt („Aktivrente“), stellt sich deshalb die Frage, ob die Steuerbefreiung auch Sachbezüge oder nur den Barlohn umfasst.

     

    Antwort — § 3 Nr. 21 S. 1 EStG stellt auf die Einnahmen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ab. Privilegiert werden damit Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Weil § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG Bar- und Sachlohn nicht unterscheidet, können auch Sachbezüge unter die Steuerbefreiung fallen.