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  • · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Änderungen bei Mini- und Midijobbern geplant

    | In Kürze soll es Änderungen bei Mini- und Midijobbern geben. |

     

    Konkret geplant ist, die Einkommensgrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro und für Midijobber von 800 auf 850 Euro zu erhöhen. Zudem sollen Minijobber künftig rentenversicherungspflichtig werden. Dafür müssen Minijobber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent um 4,6 Prozentpunkte aufstocken. Wollen Minijobber das nicht, können sie darauf verzichten. Dann bleibt es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers von 30 Prozent. |

     

    WICHTIG | Wann die Änderungen in Kraft treten sollen, ist derzeit offen. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag noch kein Gesetzentwurf vor.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 3 | ID 30941930

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