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  • · Fachbeitrag · Elektromobilität

    Überlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer und anschließende Übereignung

    von Steuerberater Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

    | Bei einer Nutzungsüberlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern im Zuge einer Barlohnumwandlung war bisher nicht klar, wie die vergünstigte Überlassung durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu behandeln ist. Auch war offen, wie die vergünstigte Übereignung des (Elektro-)Fahrrads zu einem Restwert von z. B. zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises lohnsteuerlich zu bewerten ist, wenn die Überlassung durch den Arbeitgeber z. B. nach 36 Monaten endet. Das BMF hat diese Fragen nun geklärt. |

    Nutzungsüberlassung durch Arbeitgeber

    Die vertragliche Gestaltung bei der Überlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer sieht in der Praxis wie folgt aus:

     

    • 1. Leasinggeber und Leasingnehmer (= Arbeitgeber) schließen einen Leasingvertrag über ein (Elektro-)Fahrrad.
          

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