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  • · Nachricht · Dienstwagen/Kfz-Kosten

    Fahrtenbuchmethode nur bei lückenlosen Belegen

    | Bei der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten insgesamt durch Belege lückenlos nachzuweisen. Unter „Belege“ ist jeder anerkannte Nachweis von Betriebsausgaben wie Quittungen und Rechnungen zu verstehen. Können teilweise keine individuellen Kosten für das Fahrzeug ermittelt werden, sondern liegt für wesentliche Teile wie z. B. Haftpflicht, Kfz-Steuer, GEZ ein betriebsinterner Kostenverrechnungssatz bzw. ein fiktiver Kostenansatz zugrunde, liegt kein lückenloser Kostennachweis vor ( FG München, Urteil vom 29.01.2018, Az. 7 K 3118/16, Abruf-Nr. 202811 ). |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 181 | ID 45478042

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