· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung gilt auch für gesundes Kantinenessen
| Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Das regelt § 3 Nr. 34 EStG . Die OFD Frankfurt hat jetzt mitgeteilt, dass der Steuerfreibetrag auch für gesunde Mahlzeiten im Rahmen einer Kantinenverpflegung verwendet werden kann. |
Steuerfreibetrag für Leistungen zur Gesundheitsförderung
Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung sind steuer- und sozialabgabenfrei, wenn diese zusätzlich zum Lohn erbracht werden. Begünstigt sind
- Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands, die sogenannte Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V, und
 
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