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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Die aktuellen Spielregeln für die Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber

    von StB, Dipl.-Finw. (FH) Anne L’habitant, WTS Steuerberatungsges. mbH, Düsseldorf

    | Bereits 2009 hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 34 EStG eingeführt, um Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen. Zum 01.01.2019 wurde die Vorschrift geändert. Lernen Sie nachfolgend die aktuellen lohnsteuerlichen Spielregeln kennen, wenn Arbeitgeber gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten. |

    Eigenbetriebliches Interesse

    Gänzlich steuer- und sozialversicherungsfrei sind Zahlungen des Arbeitgebers für betriebliches Gesundheitsmanagement, wenn es sich um Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers handelt. Eigenbetriebliches Interesse liegt z. B. in folgenden Fällen vor:

     

    • Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, z. B. die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen sowie von betriebseigenen Dusch- und Badeanlagen. Hierunter wird auch ein betriebseigener Fitnessraum verstanden (H 19.3 LStH „Allgemeines zum Arbeitslohnbegriff“).
         

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