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  • · Arbeitgeberleistungen

    Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer: Das gilt lohnsteuerlich

    Bild: ChatGPT / KI-generiert

    von Steuerberater Andreas Islinger, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation, Leiter Lohnkompetenzzentrum, Partner, ECOVIS Deutschland

    Ob Stellplatz, Garage oder Parkplatz am Arbeitsplatz – die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wer den Platz nutzt, wer die Kosten trägt und welchem Zweck die Überlassung dient. Das gilt auch, wenn der Stellplatz zusammen mit einem Dienstwagen überlassen wird. LGP stellt die lohnsteuerlichen Spielregeln nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH vor.

    Dienstwagen: Diese Kosten erfasst die Ein-Prozent-Regelung

    Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Pkw auch zur privaten Nutzung, entsteht ein geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber bewertet ihn entweder nach der Ein-Prozent-Regelung (§ 8 Abs. 2 S. 2 und 3 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) oder nach der Fahrtenbuchmethode (§ 8 Abs. 2 S. 4 EStG).

     

    Für den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung gilt die Sachbezugsfreigrenze nicht (R 8.1 Abs. 3 LStR). Auch eine Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 S. 2 EStG scheidet aus.