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  • 19.07.2017 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Ist bei Gehaltsumwandlung Lohnsteuerpauschalierung zulässig?

    Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines bisherigen Gehalts und erhält stattdessen Erholungsbeihilfen sowie Zuschüsse zu Fahrtkosten und zum Internetanschluss, darf die Lohnsteuer nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz nicht pauschaliert werden.