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  • 23.03.2026 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Gesundheitstraining ohne Berufsbezug – Zuwendung mit Entlohnungscharakter?

    | Ein mehrwöchiges Gesundheitstraining liegt nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn es vorrangig auf die Stärkung individueller Gesundheitskompetenz abzielt und nicht spezifisch berufsbedingte Beeinträchtigungen betrifft, so das FG Nürnberg. Es kommt dann allenfalls die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro infrage. Ob das der BFH auch so sieht, wird sich zeigen. |