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  • 27.02.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    BFH muss Anforderungen an Zusätzlichkeitserfordernis prüfen

    Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich das Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ bei einer Änderung des Arbeitsvertrags? Konkret bei Gehaltsverzicht mit zeitgleich vereinbarten freiwilligen Zusatzleistungen zur Internetnutzung, zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten? Darüber muss der BFH entscheiden.