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BMF: FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz ist veröffentlicht
Das BMF hat am 06.02.2026 den FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Antworten gibt es u. a. auf folgende Fragen:
- 1. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich zwar keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) erziele, jedoch sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelte oder freiwillig Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leiste?
- Antwort: Nein. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 21 EStG richtet sich ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien. Die Aktivrente kommt nur bei der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG in Betracht. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit ist für die steuerrechtliche Beurteilung nicht maßgebend.
- 2. Ich war bisher selbstständig tätig; kann ich die Aktivrente trotzdem erhalten?
- Antwort: Ja, wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und eine nichtselbstständige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, können Sie die Aktivrente in Anspruch nehmen. Entscheidend für die Aktivrente ist nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit.
- 3. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber es versäumt hat, den Arbeitslohn steuerfrei zu stellen?
- Antwort: Der Arbeitgeber kann den Lohnsteuerabzug in der Regel nachträglich korrigieren. Ist eine Korrektur ausnahmsweise nicht mehr möglich, kann die Aktivrente nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Weiterführender Hinweis
- BMF, Fragen und Antworten zur Aktivrente → Abruf-Nr. 252463
Quelle: ID 50708341