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Frage zur Aktivrente: Was passiert bei Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis im Laufe des Monats?
Rund um die Aktivrente stellt sich oft folgende Frage: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Monats ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt, sein Arbeitsverhältnis beendet oder den Arbeitgeber wechselt? Antwort geben die FAQ zur Aktivrente.
Unter II 4a heißt es: Wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats endet oder der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, erhält er die Aktivrente nur anteilig. Dabei wird von 30 Kalendertagen im Monat ausgegangen und der Freibetrag wird entsprechend der tatsächlichen Kalendertage aufgeteilt. Falls durch diese tageweise Aufteilung der Aktivrente der Betrag von 2.000 Euro in diesem Monat nicht vollständig genutzt wird, kann der Arbeitnehmer den vollen Freibetrag für diesen Monat mit seiner Einkommensteuererklärung beantragen.
Nimmt der Arbeitnehmer im laufenden Monat eine neue Beschäftigung auf, erhält er den vollen Freibetrag von bis zu 2.000 Euro, wenn er dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass er in diesem Monat noch keine Aktivrente bezogen hat. Der Arbeitgeber nimmt die Bestätigung zum Lohnkonto und stellt den Arbeitslohn bis zu einem Betrag von 2.000 Euro steuerfrei. Legt der Arbeitnehmer keine Bestätigung vor, erfolgt lediglich eine anteilige Berücksichtigung wie bei einem Arbeitgeberwechsel.
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