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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · Abfindung

    Steuerermäßigung für Abfindung bei Zahlung in Teilbeträgen?

    Der BFH muss entscheiden, ob bei einer Abfindung eine Teilleistung von 12,5 Prozent, die der Arbeitnehmer erhält, weil er seine Kündigungsschutzklage zurücknimmt und in eine Transfer-Gesellschaft wechselt, noch geringfügig ist und damit die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung (Fünftel-Regelung) noch erfüllt sind bzw. ob es sich bei der Teilleistung um eine Zahlung aus Gründen der sozialen Fürsorge handelt, die die Steuerermäßigung nicht beeinträchtigt (Az. beim BFH: IX R 28/13).