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  • 01.03.2006 | Sonderzuwendungen

    Anspruch auch bei nicht durchgehender Arbeitsleistung?

    Ein Arbeitnehmer kann auch Anspruch auf eine Sonderzuwendung (zum Beispiel Weihnachtsgeld) haben, wenn er keine durchgehende Arbeitsleistung erbracht und der Arbeitgeber keine Vergütungspflicht im Bezugszeitraum hatte. Die durchgehende Zugehörigkeit zum Betrieb ist bereits ausreichend, wenn diese nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrags ausreichend sein soll, um die Sondervergütung beanspruchen zu können. Das BAG hatte einen Arbeitsvertrag auszulegen, bei dem der Anspruch auf Weihnachtsgeld „gemäß Zugehörigkeit” bestehen sollte. Der Arbeitnehmer konnte das Weihnachtsgeld beanspruchen, obwohl er keine Arbeitsleistung mehr erbracht und keine Vergütung mehr erhielt, sondern nur noch das „formale Band“ des ungekündigten Arbeitsvertrags bestand. 

    Unser Tipp: Arbeitgeber sollten im Arbeitsvertrag Formulierungen vermeiden, bei denen Ansprüche des Arbeitnehmers ausschließlich auf seine Zugehörigkeit zum Betrieb bzw. Unternehmen abstellen. (Urteil vom 26.1.2005, Az: 10 AZR 215/04)(Abruf-Nr. 051487)  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 40 | ID 87843

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