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  • 01.11.2007 | Saison-Kurzarbeitergeld

    Ergänzende Leistungen für Garten- und Landschaftsbau

    Für das Bauhauptgewerbe und das Dachdeckerhandwerk gibt es seit der Schlechtwetterperiode 2006/2007 neben dem Saison-Kurzarbeitergeld (§ 175 SGB III) zusätzliche umlagefinanzierte Leistungen (§ 175a SGB III). Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Ausgabe 5/2006, Seite 84. Diese ergänzenden Leistungen gibt es in der Schlechtwetterperiode 2007/2008 auch für Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus. Für den Gerüstbau gelten weiterhin besondere Regelungen (Winterbeschäftigungs-Verordnung; Abruf-Nr. 072983). Folgende Umlagen sind zu zahlen: 

     

    Branche 

    Umlage 

    Arbeitgeber 

    Arbeitnehmer 

    Bauhauptgewerbe 

    2,00 % 

    1,20 % 

    0,8 % 

    Gerüstbau 

    1,00 % 

    1,00 % 

    --- 

    Dachdeckerhandwerk 

    2,50 % 

    1,70 % 

    0,8 % 

    Garten- und Landschaftsbau 

    1,85 % 

    1,05 % 

    0,8 % 

    Mit den Umlagen werden im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau folgende Leistungen finanziert: Das Zuschuss-Wintergeld (§ 175a Abs. 2 SGB III), das Mehraufwands-Wintergeld (§ 175a Abs. 3 SGB III) und die Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (§ 175a Abs. 4 SGB III). Im Gerüstbau gibt es nur das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld. 

    Beachten Sie: Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit Datum vom 11. Juli 2007 ein Rundschreiben zu allen Fragen rund um das Saison-Kurzarbeitergeld veröffentlicht (Abruf-Nr. 072967). 

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 182 | ID 115160

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