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  • 01.06.2005 | Sachbezüge

    Beköstigung in der Seeschifffahrt und Fischerei

    Der Sachbezugswert für die Beköstigung in der Seeschifffahrt und Fischerei wurde für 2005 von 198 Euro auf 201 Euro monatlich angehoben. Für die Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei gelten für 2005 folgende monatlichen Werte: Frühstück 45 Euro, Mittag- und Abendessen jeweils 78 Euro. Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt weiterhin monatlich 45 Euro, für halbpartfahrende Kanalsteurer 22,50 Euro und für Kanalsteureranwärter 24 Euro. 

    Beachten Sie: Die neuen Werte gelten bei laufendem Arbeitslohn erstmalig für Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2004 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Bei einmaligen Bezügen gelten sie erstmalig für Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 2004 zufließen (Gleich lautende Erlasse vom 18.2.2005, BStBl 2005 I, 504). (Abruf-Nr. 051324

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 91 | ID 87968

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