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  • 07.04.2008 | Pflegeversicherung

    BSG hat entschieden – Beitragszuschlag ist verfassungsgemäß

    Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte in der Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß. Das gilt auch, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Es ist nicht geboten, Mitglieder, die aus welchen Gründen auch immer kinderlos sind, davon auszunehmen. (BSG, Urteil vom 27.2.2008, Az: B 12 P 2/07 R)(Abruf-Nr. 080767

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 57 | ID 118633

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