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  • 05.06.2008 | Pflegeversicherung

    Beitragssatz steigt zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte

    Zum 1. Juli 2008 steigt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“; Abruf-Nr. 081576). Damit gelten künftig folgende Beitragssätze: 

    Pflegeversicherung: 

    Arbeitgeber 

    Arbeitnehmer 

    gesamt 

    • allgemein

    0,975 % 

    0,975 % 

    1,95 % 

    • Kinderlose

    0,975 % 

    1,225 % 

    2,20 % 

    • Sachsen

    0,475 % 

    1,475 % 

    1,95 % 

    • Sachsen/Kinderlose

    0,475 % 

    1,725 % 

    2,20 % 

    Beachten Sie: Den Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozentpunkten müssen künftig auch Adoptiv- und Stiefeltern zahlen, wenn das Kind bei Adoption bzw. Eheschließung volljährig ist oder die sonstigen Altersgrenzen der Familienversicherung (§ 25 Abs. 2 SGB XI) erreicht hat (§ 55 Abs. 3a SGB XI). Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Ausgabe 2/2008, Seite 21. 

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 92 | ID 119742

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