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  • 01.02.2004 | Niedrig entlohnte Beschäftigung

    Neuer Faktor F für die Gleitzone

    Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für niedrig entlohnt Beschäftigte (Gleitzone) wird der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz zu Grunde gelegt. Für 2004 beträgt dieser 42 Prozent (2003: 41,7 Prozent). Daraus ergibt sich für 2004 ein Faktor F in Höhe von 0,5952. Im Jahr 2003 betrug der Faktor 0,5995.

    Unser Service: Im Online-Service unter der Rubrik "Rechentools" finden Sie ein Programm zur Berechnung der Sozialabgaben in der Gleitzone.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 21 | ID 110865

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