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  • 01.11.2007 | LStR 2008

    Die 28 wichtigsten Änderungen im Überblick

    Die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2008 liegen vor. Sie wurden neu gegliedert und orientieren sich jetzt an der Paragrafenfolge des EStG. Wichtigste inhaltliche Änderung ist die Neugestaltung des Reisekostenrechts (sehen Sie dazu den ausführlichen Beitrag in der Ausgabe 10/2007, Seite 167). Aber auch die anderen Änderungen haben es in sich.  

     

    Beachten Sie: Die LStR 2008 gelten beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 1. Januar 2008 beginnen und für sonstige Bezüge, die ab dem 1. Januar 2008 gezahlt werden. 

     

    Beihilfen und Unterstützungen

    Drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit soll kein besonderer Notfall und damit kein Grund mehr sein, dass der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss bis 600 Euro zahlen kann.  

     

    • bisher R 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 – jetzt R 3.11 Abs. 2 Satz 6
     

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