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  • 01.12.2005 | Lohnsteuer-Termine 2006

    Zahlungs-Schonfrist nutzen und Geld sparen

    Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlich gewährten Zahlungs-Schonfrist zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, muss die Zahlung sogar erst am nächsten Werktag erfolgen. Die Lohnsteuer-Termine 2006 haben wir in einem Steuerkalender zusammengefasst. 

    Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen

    Die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen müssen jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgegeben werden. Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, droht ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Dieser kann bis zu zehn Prozent der festzusetzenden Steuer betragen. 

     

    Elektronische Abgabe der Anmeldung

    Die Lohnsteuer-Anmeldungen müssen grundsätzlich elektronisch übermittelt werden (§ 41a Abs. 1 Satz 2 EStG). Nur in Härtefällen ist noch eine Abgabe in Papierform möglich. 

     

    Beachten Sie: Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe ist umstritten. Ungeklärt ist, ob die „ungenehmigte“ Abgabe in Papierform überhaupt sanktioniert werden kann, denn auch die Papierform ist eine rechtsgültige Anmeldung im Sinne von § 150 Abs. 1 Satz 1 AO. Zuletzt hat sich die OFD Chemnitz in einer bundesweit abgestimmte Verfügung zur weiteren Vorgehensweise geäußert (Verfügung vom 4.7.2005, Az: O 2000 – 56/13 – St 11; Abruf-Nr. 052082).Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der September-Ausgabe 2005, Seite 153. 

    Dreitägige Zahlungs-Schonfrist

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