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  • 01.02.2003 | Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

    Das sind die neuen Regeln im Beitrags- und Versicherungsrecht

    Der Jahreswechsel ist stets ein Zeitpunkt wichtiger Änderungen im Sozialversicherungsrecht, schon auf Grund neuer Beitragsbemessungsgrenzen. Hinzu kommen dieses Jahr die Auswirkungen der kurz vor Jahresende 2003 beschlossenen Gesetze sowie die geplanten Änderungen des Sozialversicherungsrechts. Wir informieren Sie nachfolgend über die wichtigsten neuen Regeln sowie über den Stand der Dinge bei den Gesetzesvorhaben, die bei Redaktionsschluss noch im Vermittlungsausschuss verhandelt werden.

    Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

    Das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Deshalb dürften die angestrebten Änderungen wirksam werden. Folgende Punkte werden neu geregelt:

    Keine Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

    Für Beschäftigungen, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) gefördert werden, mussten bislang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Die Beschäftigten haben dadurch einen erneuten oder weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Künftig sollen ABM-Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sein.

    Vorversicherungszeit für freiwillige Versicherung in der GKV

    Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist unter anderem möglich, wenn das Mitglied

  • aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist und
  • unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen zwölf Monate versichert war (Vorversicherungszeit).

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