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  • 01.12.2005 | Geldwerter Vorteil

    Überlassung einer nicht öffentlich geförderten Wohnung

    Mietvorteile im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Nr. 59 zweiter Halbsatz EStG sind nach einer Kulanzregelung der Finanzverwaltung (R 23a Satz 4 LStR) auch steuerfrei, wenn eine ohne öffentliche Mittel errichtete Wohnung im Zeitpunkt ihres Bezugs durch den Arbeitnehmer für eine Förderung in Betracht gekommen wäre. Der BFH hatte in seinem Urteil vom 16. Februar 2005 (Az: VI R 58/03; Abruf-Nr. 051110; Ausgabe 6/2005, Seite 98) Zweifel an dieser Regelung geäußert. Weil er die Frage aber letztlich nicht entschieden hat, haben die obersten Finanzbehörden beschlossen, dass diese für Arbeitnehmer günstige Regelung weiterhin angewendet werden kann. (BMF-Schreiben vom 10.10.2005, Az: IV C 5 – S 2334 – 75/05)(Abruf-Nr. 053055)  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 200 | ID 88157

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