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  • 06.08.2010 | Freitextfelder sind nicht mehr auszufüllen

    Veränderter Kündigungsbaustein gilt ab Juli 2010 im ELENA-Verfahren

    Die öffentliche Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung und den ungenügenden Datenschutz beim ELENA-Verfahren ist nicht folgenlos geblieben. Der umstrittene Kündigungsbaustein wurde jetzt in veränderter Form „auf den Markt gebracht“. Gleichzeitig werden aber auch Stimmen laut, das ELENA-Verfahren komplett zu beerdigen. Doch zunächst ist die „entschärfte“ Variante des Kündigungsbausteins erst einmal Pflicht ...  

    Das ELENA-Verfahren

    Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer monatlich einen Datensatz an eine zentrale Datensammelstelle übermitteln. Die übertragenen Daten dienen zunächst dazu, einen Datenbestand aufzubauen. Ab 2012 soll der Datenbestand dann so angewachsen sein, dass die für die Beantragung von Sozialleistungen erforderlichen Daten ohne Zutun des Arbeitgebers von den Behörden aus der Datenbank abgerufen werden können. Mehr dazu in „Löhne und Gehälter professionell“ 2/2010, Seite 28.  

    „Entschärfter“ Kündigungsbaustein ab Juli 2010

    Mit dem Abrechnungszeitraum Juli 2010 ist bei Bedarf auch der Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) zu melden. Die Meldepflicht wird ausgelöst, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt bzw. ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird oder eine befristete Beschäftigung durch Fristablauf endet. Der DBKE ist bei der nächsten Entgeltabrechnung zu melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist er spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses zu melden, bei kürzerer Befristung sofort.  

     

    Wichtig: Der DBKE muss für alle Arbeitnehmer gemeldet werden, die versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Für geringfügig Beschäftigte ist er somit nicht erforderlich.  

     

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