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  • · Fördermittel für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

    Zahnärzte können Zuschüsse zur Aus- und Weiterbildung und für die Einstellung von Mitarbeitern in der Zahnarztpraxis nutzen

    Bild: ©Robert Kneschke - stock.adobe.com

    von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve

    | Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch freiberuflich tätige Arbeitgeber müssen sich fortlaufend beruflich qualifizieren. Um die Finanzierung eines qualifizierenden, mitunter auch recht kostenintensiven Kurses zu unterstützen, hat der Staat verschiedene Förderinstrumente konzipiert. Wie Sie diese sinnvoll für sich und Ihr Praxisteam nutzen können, lesen Sie im folgenden Beitrag. |

    Diese Personen werden gefördert

    Förderprogramme im Bereich der Aus- und Weiterbildung richten sich an drei unterschiedliche Zielgruppen:

     

    • Arbeitnehmer
    • Arbeitslose
    • Arbeitgeber (Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer)

     

    PRAXISTIPP: FüR AKTUELLE UND FüR ZUKüNFTIGE MITARBEITER MöGLICH | Die Dreiteilung bedeutet für Sie, dass Sie nicht nur Weiterbildungsmaßnahmen für sich und Ihr bestehendes Team staatlich fördern lassen können. Zuschüsse fließen auch für zukünftige Mitarbeiter, die aktuell arbeitslos sind und nach erfolgreich durchlaufener Maßnahme bei Ihnen tätig werden sollen.

     

    Diese Zuschüsse sind personen-, nicht projektgebunden

    Viele Förderprogrammen sind projekt- oder unternehmensbezogen ausgerichtet. Im Gegensatz dazu werden Zuschüsse für Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Regel personenbezogen bewilligt. Ob und in wie weit eine Förderung zugesprochen wird, hängt oft von dem individuellen Qualifizierungsniveau der Person ab, die einen Zuschuss beantragt. Insofern werden die Anträge auch meistens nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitnehmer persönlich gestellt.

     

    Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Beim Bildungsscheck NRW gibt es beispielsweise neben den individuellen Zuschüssen auch betriebsbezogene Zuschüsse.

    Bundesprogramme für die Aus-, Weiter- und Fortbildung

    Zu den bundesweit nutzbaren Förderprogrammen gehören die Bildungsprämie (1.), das Aufstiegs-BAföG (2.) und der Bildungsgutschein (3.). Unabhängig vom Wohnort des Antragstellers und unabhängig vom Standort des Arbeitgebers innerhalb Deutschland stehen diese Programme zunächst einmal jedem Weiterbildungswilligen zur Verfügung (weitere Möglichkeiten wie Aufstiegs- oder Weiterbildungsstipendium und das Programm WeGebAU werden hier nicht erläutert).

     

    Welches der Zuschussprogramme tatsächlich zur Anwendung kommen kann, hängt von den Faktoren persönliche Gegebenheiten wie Alter und Qualifizierungsgrad, Aufbau/Inhalt des Kurses sowie zeitlicher Umfang des Kurses ab.

     

    PRAXISTIPPS ZUR VORGEHENSWEISE | Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Anmeldung für einen Kurs bei dem ausgewählten Anbieter darüber, ob das Kursangebot zuschussfähig ist und wenn ja, mit welchem Programm der Kurs gefördert werden kann.

     

    Setzen Sie sich mit einer Weiterbildungsberatungsstelle in Verbindung. Diese hilft, die passenden Kurse zu finden, die zum einen zum gewünschten Qualifizierungsziel führen und zum anderen staatlich gefördert werden. Beispielsweise sind die Jobcenter der Arbeitsagentur Anlaufstelle nicht nur für Arbeitssuchende, sondern auch für Mitarbeiter, die aktuell beschäftigt sind.

     

    Achten Sie auf speziell eingerichtete Weiterbildungsberatungsstellen, die z. B. in Einrichtungen wie der Volkshochschule oder IHK angesiedelt sind.

     

    Sie sollten in Ihrer Region recherchieren und prüfen, welche Stelle für Sie in Sachen Weiterbildungsberatung zuständig ist.

     

    1. Die Bildungsprämie des Bundes

    Die Bildungsprämie ist für Beschäftigte (auch in Eltern- oder Pflegezeit) und für Selbstständige verfügbar, außerdem noch für Existenzgründer/-innen und Renter/-innen. Wenn Sie Zuschüsse aus dem Förderprogramm erhalten möchten, sind Sie dazu verpflichtet, sich vorher beraten zu lassen.

     

    Für die Bildungsprämie hat der Staat extra über 530 Beratungsstellen eingerichtet, die in ganz Deutschland verteilt sind (eine Übersichtskarte der Stellen finden Sie unter www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php).

     

    Die Bildungsprämie wird für die berufliche Weiterbildung eingesetzt und besteht aus zwei Komponenten:

     

    • Die erste Komponente ist der Prämiengutschein. Dieser kann einmalig pro Jahr und Person beansprucht werden.
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    • Der Zuschuss liegt bei 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch bei 500 Euro.
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    • Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass eine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden vorliegt. Außerdem darf das Jahreseinkommen des Antragstellers 20.000 Euro nicht überschreiten ‒ bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag.

     

    • Die zweite Komponente ist der Spargutschein. Dieser ist an einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen (VL) gekoppelt. Einkommensgrenzen gelten hier nicht. Über den Spargutschein wird es möglich, einen Teil des angesparten Guthabens zu Weiterbildungszwecken zu nutzen, ohne aber den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

     

    • Beispiel: Eine ZFA möchte Praxismanagerin werden

    Eine Mitarbeiterin ist ausgebildete ZFA und will sich nebenberuflich zur zertifizierten Praxismanagerin fortbilden. Der Inhalt der Fortbildung besteht unter anderem aus den Schwerpunkten Teamleitung, Praxisorganisation, BWL, Abrechnung, Marketing, Qualitätsmanagement, Arbeitsrecht und Patientenbetreuung. Der Kurs erfüllt die inhaltlichen und qualitativen Anforderungen, die der Staat an Weiterbildungsanbieter stellt. Die Kurskosten von 1.500 Euro werden mit 500 Euro durch die Bildungsprämie bezuschusst.

     

     

    2. Das Aufstiegs-BAföG

    Jede Person, die eine Fortbildung mit einem höherwertigen beruflichen Abschluss anstrebt, kann einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen. Gefördert wird die Teilnahme an über 700 Fortbildungsabschlüssen. Dazu können im zahnmedizinischen Bereich z. B. Aufstiegsfortbildungen gehören wie

     

    • Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV)
    • Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer/in
    • Assistent/in für Zahnärztliches Praxismanagement
    • Fachwirt/in für Zahnärztliches Praxismanagement
    • Dentalhygieniker/in (DH)
    • Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in
    • Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF)

     

    Der Kurs muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

     

    • Er muss einen Abschluss ermöglichen, der über dem eines Berufsfachschülers, Facharbeiters, Gesellen oder Gehilfen liegt.
    • Er ist für Maßnahmen vorgesehen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und in Vollzeit über mindestens 25 Wochenstunden innerhalb von maximal drei Jahren laufen oder in Teilzeit mit durchschnittlich 18 Wochenstunden über maximal vier Jahre.

     

    Das Auftstiegs-BAföG ist eine Mischung aus Darlehen und Zuschuss. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro sind mit 40 Prozent förderfähig. Zusätzlich wird ein Darlehenserlass in Aussicht gestellt.

     

    3. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für Beschäftigte

    Generell kann jeder Beschäftigte unabhängig vom Alter und dem aktuellen Bildungs- bzw. Qualifizierungsniveau gefördert werden. Dabei stehen unter anderem diese Zielgruppen im Fokus:

     

    • Ungelernte und gering qualifizierte Kräfte
    • Beschäftigte, die vor mehr als vier Jahren ihren Berufsabschluss erworben haben
    • Ältere Mitarbeiter/-innen über 45 Jahre

     

    Antragsteller sind die Arbeitnehmer. Gefördert werden Maßnahmen, die entweder einen Berufsabschluss zum Ziel haben oder Kenntnisse vermitteln, die aktuell auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Das bedeutet, dass sich die förderbaren Maßnahmen durchaus verändern können.

     

    PRAXISTIPP | Was im letzten Jahr noch bezuschusst wurde, kann aufgrund veränderter politischer Zielsetzungen schon im nächsten Jahr nicht mehr gefördert werden. Es ist deshalb ratsam, sich rechtzeitig vor der geplanten Weiterbildung zu informieren und einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle der Agentur für Arbeit zu vereinbaren.

     

    Zuschüsse können für die Lehrgangskosten selbst, aber auch für Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung gezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und eine Einzelfallentscheidung. Unter anderem wird bei der Zuschussbewilligung berücksichtigt, wie viel Sie als Arbeitgeber übernehmen.

    Landesprogramme prüfen

    Neben den oben genannten Bundesprogrammen verfügen einige, leider nicht alle Bundesländer über weitere Programme zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung. In einigen Bundesländern profitieren nicht nur die Praxismitarbeiter von den Landesprogrammen, sondern auch Praxisinhaber selbst. In anderen Bundesländern kommen ausschließlich Mitarbeiter und teilweise Berufsrückkehrer bzw. Arbeitslose in den Genuss der staatlichen Unterstützung. Es gibt z. B. folgende Maßnahmen:

     

    • Brandenburg: Bildungsscheck
    • Bremen: Weiterbildungsscheck
    • Hamburg: Weiterbildungsbonus
    • NRW: Bildungsscheck
    • Rheinland-Pfalz: QualiScheck
    • Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt
    • Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
    • Thüringen: Weiterbildungsscheck

     

    PRAXISTIPP: QUALIFIZIEREN SIE IHR TEAM | Planen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern die Karriere in Ihrer Praxis und engagieren Sie sich aktiv für die Weiterbildung Ihres Teams. Auf diese Weise können Sie mit vereinten finanziellen Kräften ein ideal qualifiziertes Team auf die Beine stellen, in dem berufliches Engagement und gegenseitiges Vertrauen dominieren.

     

    Als Arbeitgeber können Sie an Ihre finanzielle Unterstützung zur Weiterbildung von Mitarbeitern vertragliche Verpflichtungen koppeln, die Ihnen zusichern, dass Sie von ihrem Investment auch später fachlich im Praxisalltag profitieren können. Außerdem können Sie sich durch sogenannte Rückzahlungsvereinbarungen absichern.

     

    Weiterführende Hinweise zu einer Rückzahlungsvereinbarung

    • Was Sie bei einer Rückzahlungsvereinbarung beachten sollten, finden Sie unter der Abruf-Nr. 44206064
    • Eine Musterformulierung für eine Rückzahlungsklausel von Fortbildungskosten finden Sie unter der Abruf-Nr. 44209306
    Quelle: ID 46611748

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