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  • 11.01.2010 | Elterngeld

    Steuerfreie Beiträge zur Altersversorgung

    Steuerfreie Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung sind bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen. Mit dieser Entscheidung hat das BSG eine positive Entscheidung des SG Speyer wieder kassiert (Ausgabe 12/2008, Seite 203). Das BEEG nimmt ausdrücklich Bezug auf § 2 Abs. 1 EStG und beschränkt somit die Summe der (positiven) Einkünfte auch für die Elterngeldberechnung auf solche, die einkommensteuerpflichtig sind. (Urteil vom 25.6.2009, Az: B 10 EG 9/08 R) (Abruf-Nr. 092883)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 4 | ID 132725

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