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  • 17.01.2011 | Elterngeld

    Spätere Steuererstattungen bleiben beim Elterngeld außen vor

    Spätere Steuererstattungen sind bei der Berechnung von Elterngeld nicht zu berücksichtigen, entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.10.2010, Az: L 5 EG 4/10; Abruf-Nr. 104089). Das Elterngeld trage dazu bei, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) zum Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen. Spätere Steuerrückerstattungen seien aber für den Lebensstandard im maßgebenden Zwölfmonatszeitraum gerade nicht prägend.  

    Wichtig: Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte seien dagegen bei der Berechnung von Elterngeld zu berücksichtigen, weil sie sich direkt auf das monatliche Nettoeinkommen auswirken. Das mache gerade den Unterschied zu den Steuererstattungen aus, betonte das LSG.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 4 | ID 141561

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