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  • · Fachbeitrag · Elterngeld

    Neue Vereinfachungsregeln beim Elterngeld führen generell zu niedrigerer Leistung

    | Offiziell heißt es, dass es bei der Berechnung des Elterngelds für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden, zu Vereinfachungen kommen soll. Eine Analyse zeigt aber, dass die Vereinfachungen in allen Fällen zu einem niedrigeren Elterngeld als bisher führen. Entgehen können Arbeitnehmer dem nur, indem sie frühzeitig in eine günstigere Steuerklasse wechseln. Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer entsprechend informieren. |

    Die bisherigen Rechenregeln beim Elterngeld

    Bisherige Bemessungsgrundlage ist das (Netto-)Erwerbseinkommen in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes (im Falle des Mutterschutzes zwölf Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist). Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen nach Abzug der Lohn- bzw. Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags und der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird mit monatlich einem Zwölftel berücksichtigt. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld während der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes werden nicht berücksichtigt.

     

    • Beispiel

    Eine Arbeitnehmerin aus Bayern (katholisch) bringt am 15. Dezember 2012 ihr erstes Kind zur Welt. Sie beantragt für dieses Kind Elterngeld. Das Bruttogehalt der Frau betrug 2011 monatlich 3.500 Euro. Im Dezember 2011 erhielt die Frau ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Zum 1. Januar 2012 erhöhte sich ihr Bruttogehalt auf monatlich 4.000 Euro. Ihr Gehalt wurde vom 1. November 2011 bis 31. Juli 2012 nach der Steuerklasse V versteuert. Zum 1. August 2012 ist sie in die Steuerklasse III gewechselt. Außerdem war ein steuerlicher Freibetrag von jährlich 1.000 Euro berücksichtigt. Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngelds ist die Zeit vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012. Denn der Zeitraum endet mit dem Vormonat, in dem die Schutzfrist beginnt.

    Berechnung des Nettoentgelts für 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012

    monatlich

    gesamt

    Berechnung des Nettoentgelts für 1. November bis 31. Dezember 2011

    1.697,00 Euro

    Berechnung des Nettoentgelts für 1. Januar bis 31. Juli 2012

    1.904,26 Euro

    Berechnung des Nettoentgelts für 1. August bis 31. Oktober 2012

    2.684,89 Euro

    Nettoentgelt gesamt (2 x 1.697,00 Euro + 7 x 1.904,26 Euro + 3 x 2.684,89 Euro)

    24.778,49 Euro

    Das durchschnittliche Nettoentgelt beträgt 2.064,87 Euro (24.778,49 Euro : 12). Daraus errechnet sich ein Elterngeld von monatlich 1.342,17 Euro (65 % von 2.064,87 Euro). Bei der Berechnung des Elterngelds ist der Freibetrag von jährlich 1.000 Euro mit einem Zwölftel berücksichtigt. Nicht einzubeziehen ist das Weihnachtsgeld von 1.000 Euro.

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