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  • 01.04.2004 | Dienstwagen

    Zeitpunkt für Empfang oder Rückgabe richtig festlegen

    Ein Dienstwagen kostet einiges an Sozialversicherung und Lohnsteuer. Trotzdem passiert ein Fehler immer wieder in deutschen Unternehmen: Arbeitnehmer nehmen ihren neuen Dienstwagen am Monatsende in Empfang und geben ihn am Monatsanfang zurück. Wird in diesen Fällen der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers über die Ein-Prozent-Regel abgegolten, zahlt der Arbeitnehmer Lohnsteuer für den gesamten Monat, obwohl er das Fahrzeug in diesem Monat kaum oder gar nicht privat genutzt hat (R 31 Abs.  9 Nr.  1 S.  4 LStR). Dasselbe gilt auch für die Beiträge zur Sozialversicherung, soweit das Einkommen des Arbeitnehmers unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Doch nicht nur der Arbeitnehmer wird in diesen Fällen zur Kasse gebeten. Auch der Arbeitgeber muss seinen Anteil zur Sozialversicherung zahlen.

    Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Dienstwagen nur am Ende eines Kalendermonats zurückgegeben und nur zum Beginn eines Kalendermonats erstmalig überlassen werden. Das folgende Beispiel zeigt, wie viel ein Arbeitgeber dadurch schon bei einem Fahrzeug einsparen kann.

    Beträgt zum Beispiel der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs 30.000 Euro, spart der Arbeitgeber seinen Anteil zur Sozialversicherung in Höhe von rund 63 Euro (= 1 % x 30.000 Euro x [19,5 % + 1,7 % + 14 %] : 2).

    Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 56 | ID 110889

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