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  • 01.09.2005 | Bundesweit abgestimmte OFD-Verfügung

    Wann ist die Papierform noch zulässig?

    Für Anmeldezeiträume ab Juni 2005 muss die Lohnsteuer-Anmeldung grundsätzlich elektronisch abgegeben werden. Einem Vorstoß des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen zur Aussetzung dieser Verpflichtung hat sich das BMF nicht angeschlossen (Mai-Ausgabe 2005, Seite 85 und Juli-Ausgabe 2005, Seite 109).  

     

    Die OFD Chemnitz hat jetzt bekannt gegeben, wie künftig zu verfahren ist (bundesweit abgestimmte Verfügung vom 4.7.2005, Az: O 2000 – 56/13 – St 11; Abruf-Nr. 052082). 

     

    Abgabe in Papierform ohne Antrag auf Härtefall

    Wird trotz fehlender Anerkennung als Härtefall die Anmeldung weiterhin in Papierform abgegeben, soll die Abgabe als entsprechender Härtefall-antrag angesehen werden, dem das Finanzamt nicht förmlich zuzustimmen braucht.  

     

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