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  • 01.06.2005 | Auswirkungen der Beitragssatzänderung

    Änderung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung zum 1. Juli 2005

    Von Juli 2005 an erhöht sich für Arbeitnehmer (und auch für Rentner) der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Beitragssatz um mindestens 0,9 Prozent senken (§ 241a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 SGB V, Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz; Abruf-Nr. 050178). Unter dem Strich werden die Arbeitnehmer mit 0,45 Prozent mehr belastet, während die Arbeitgeber um 0,45 Prozent entlastet werden. 

     

    Arbeitgeberzuschuss für freiwillig versicherte Arbeitnehmer

    Der höhere Beitragssatz für Arbeitnehmer schlägt auch auf den Arbeit­geberzuschuss für freiwillig versicherte Arbeitnehmer durch. Bei einem Beitragssatz der Krankenkasse von 14 Prozent sinkt der monatliche Zuschuss des Arbeitgebers um 15,86 Euro von 246,75 Euro (7 % x 3.525 Euro) auf 230,89 Euro (6,55 Prozent x 3.525 Euro). 

     

    Arbeitgeberzuschuss für privat versicherte Arbeitnehmer

    Der für den Arbeitgeberzuschuss für privat versicherte Arbeitnehmer maßgebliche durchschnittliche allgemeine Beitragssatz soll ebenfalls von 14,3 Prozent auf 13,4 Prozent sinken. Der monatliche Höchstzuschuss des Arbeitgebers würde damit ebenfalls um 15,86 Euro von 252,04 Euro auf 236,18 Euro (= 13,4 Prozent x 3.525 Euro x ½) sinken. 

     

    Beitragssatz auf Versorgungsbezüge

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