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  • 01.07.2004 | Arbeitszeitkonten

    Auswirkung einer Erkrankung während Betriebsruhe

    Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer vereinbarten Betriebsruhe, für die alle Arbeitnehmer ihr Entgelt erhalten, ist sein Arbeitszeitkonto trotzdem um die ausgefallene Arbeitszeit zu kürzen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der auch aus einer Zeitgutschrift bestehen kann, ist nämlich nur gegeben, wenn die Arbeitsunfähigkeit allein ursächlich für den Arbeitsausfall ist. Würde man den erkrankten Arbeitnehmer von der Minderung des Arbeitszeitkontos ausnehmen, stünde er besser als die anderen Arbeitnehmer, weil auch er während der Betriebsferien das vereinbarte Arbeitsentgelt enthalten hat.

    Wichtig: Die Entscheidung des BAG erging zwar zum MTV 1994 der Elektrohandwerke in NRW, ist aber durch den Verweis des MTV auf die Geltung des Lohnfortzahlungsgesetzes allgemein anwendbar. (Urteil vom 28.1.2004, Az: 5 AZR 58/03; Abruf-Nr.  041577 )

    Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 112 | ID 110937

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