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  • 08.09.2008 | Arbeitsrecht

    Änderung einer vertraglich vereinbarten Reisekostenpauschale

    Eine vertraglich vereinbarte Reisekostenpauschale kann der Arbeitgeber nicht einseitig ändern. Das gilt auch, wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel mit dem Wortlaut enthalten ist: „Bei Änderung des Arbeitsgebietes wird die Reisekostenpauschale neu festgesetzt.“ In dem vom LAG Köln entschiedenen Fall war in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag eine Reise­kostenpauschale von rund 1.000 Euro für Kundenbesuche innerhalb des Einsatzgebietes des Arbeitnehmers vereinbart. Später gab es Streit um die Größe des Einsatzgebietes und der Arbeitgeber wollte die Reisekosten­pauschale herabsetzen. 

    Unser Tipp: Um die Reisekostenpauschale rechtssicher zu ändern, hätte der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen müssen. (Urteil vom 15.2.2008, Az: 4 Sa 1179/07)(Abruf-Nr. 082257). 

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 147 | ID 121505

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