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  • 01.04.2004 | Arbeitsförderung

    Ausschlussfrist beim Mehraufwand-Wintergeld

    Die Fristen für den Antrag auf Winterausfallgeld, Mehraufwands- sowie Zuschuss-Wintergeld sind strikt einzuhalten. Es gilt der Grundsatz: Wer zu spät meldet, verliert den Erstattungsanspruch. Die Antragsfrist für die Auszahlung von Mehraufwands-Wintergeld ist nämlich eine Ausschlussfrist. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unzulässig. Das hat das Bundessozialgericht erst jüngst bestätigt. (Urteil vom 5.2.2004, Az: B 11 AL 47/03; Abruf-Nr.  040547 )

    Unser Tipp: Für den Monat Januar muss der Antrag bis zum 30. April 2004, für Februar bis zum 31. Mai 2004 und für März bis zum 30. Juni 2004 bei der BA gestellt werden.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 57 | ID 110892

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