Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2004 | Arbeitgeberleistungen

    Lose als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug

    Die Freigrenze für Sachbezüge kann auch für Lotterielose genutzt werden. Das heißt: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Lose für eine von einem fremden Dritten durchgeführte Lotterie steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird (§  8 Abs.  2 S.  9 EStG).

    Wichtig: Auch ein etwaiger Lotteriegewinn bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, da er in keinem Zusammenhang mehr mit dem Arbeitsverhältnis steht. (FinMin Saarland, Erlass vom 10.2.2004, Az: B/2 - 4 - 20/04 - S 2334; Abruf-Nr.  040744 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 74 | ID 110903

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents