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  • 01.11.2005 | Arbeitgeberleistungen

    Ersatz von Wartungskosten für arbeitnehmereigene Instrumente

    Ersetzt ein Arbeitgeber (zum Beispiel ein Theater) seinen Orchestermitgliedern die Kosten für die Wartung der arbeitnehmereigenen Instrumente, handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz im Sinne von § 3 Nr. 50 EStG und nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Diese Ansicht vertritt das FG Thüringen. Die Mitglieder des betroffenen Orchesters spielten überwiegend auf eigenen Instrumenten. Sie verwendeten die Instrumente zu mindestens 90 Prozent zur Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten. Entsprechend dem Tarifvertrag ersetzte der Arbeitgeber ihnen die nachgewiesenen Wartungskosten. Die Erstattung sei nicht steuerbarer Auslagenersatz, weil der Arbeitnehmer die Aufwendungen im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers tätigte, die Aufwendungen der Arbeitsausführung dienten und den Arbeitnehmer nicht bereicherten. Die Finanzverwaltung hat unter dem Aktenzeichen VI R 45/05 Revision eingelegt. (Urteil vom 27.1.2005, Az: II 57/02) (Abruf-Nr. 052789

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 181 | ID 85352

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