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  • 01.05.2004 | Altersteilzeit

    Ansprüche freigestellter Arbeitnehmer in der Insolvenz

    Die Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase bei Block-Altersteilzeit sind Insolvenzforderungen im Sinne von §  38 InsO und keine Masseforderungen im Sinne von §  55 Abs.  1 Ziff. 2 InsO.

    Mit dieser Aussage beantwortet das ArbG Nürnberg eine Frage, die das BAG in seinem Urteil vom 5. Dezember 2002 (Az: 2 AZR 571/01; Abruf-Nr.  030445 ) offen gelassen hatte. Die Konsequenz: Der freigestellte Arbeitnehmer kann seine Ansprüche nur durch Anmeldung zur Insolvenztabelle gemäß Â§  87 InsO verfolgen. (Urteil vom 7.8.2003, Az: 9 Ca 3159/03; Abruf-Nr.  040178 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 75 | ID 110905

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