24.04.2023 · Nachricht · Zuschläge
Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Das hat das BAG entschieden.
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