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  • 24.04.2023 · Nachricht · Zuschläge

    Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit

    | Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Das hat das BAG entschieden. |

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