22.12.2016 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses
Eine Schwangere hat Anspruch auf Lohn vom ersten Arbeitstag an, selbst wenn sie das neue Arbeitsverhältnis aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht antreten kann. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden.
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