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  • 18.04.2013 · Fachbeitrag · Vergütung

    Keine Vergütung bei Streikteilnahme

    | Beteiligt sich ein außerordentlich gekündigter Arbeitnehmer an einem Streik, steht ihm für diese Zeit keine Vergütung (Annahmeverzugslohn) zu. Das gilt selbst dann, wenn in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird (BAG, Urteil vom 17.7.2012, Az. 1 AZR 567/11; Abruf-Nr. 131118 ). |

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