26.09.2022 · Nachricht · Vergütung
BAG: Coronabedingte Betriebsschließung – kein Lohnanspruch
Die im Rahmen der Pandemiebekämpfung hoheitlich angeordnete (vorübergehende) Betriebsschließung ist kein Fall des vom Arbeitgeber nach § 615 S. 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos. Dies hat zur Folge, dass die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers entfällt. Das hat das BAG erneut entschieden und damit eine wichtige Praxisfrage geklärt.
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