26.01.2022 · Nachricht · Vergütung
BAG: Bildungszeit gilt auch für künftige ehrenamtliche Tätigkeit
Die landesrechtlichen Vorschriften zur Bildungszeit erlauben teils auch eine – bezahlte – Freistellung der Arbeitnehmer für Ausbildungen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten. Dabei ist nicht Voraussetzung, dass eine entsprechende Tätigkeit bereits ausgeübt wird. Dies hat das BAG klargestellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig