Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vergütung

    Ausgleich eines negativen Arbeitszeitkontos bei Freistellung

    | Befinden sich auf einem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers bei seinem Ausscheiden noch Minusstunden, darf der Arbeitgeber Entgelt nur kürzen bzw. zurückfordern, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart ist. Hat der Arbeitgeber außerordentlich gekündigt und ist in einem gerichtlichen Vergleich die Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Einbringung von Urlaub und etwaiger Zeitguthaben vereinbart, kann der Arbeitnehmer sein Konto nicht mehr ausgleichen; das geht zu Lasten des Arbeitgebers ( LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2021, Az. 4 Sa 423/20, Abruf-Nr. 224019 ). |

    Quelle: ID 47712238

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents