04.11.2014 · Fachbeitrag · Urlaub
Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahrs
Ein Arbeitgeber kann nach Ansicht des BAG älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren gewähren. Diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein.
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