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  • 15.07.2022 · Fachbeitrag · Überstunden/Aufzeichnungspflichten

    BAG: „Stechuhr-Urteil“ hat keine Folgen im Überstundenprozess

    | Nach Ansicht des BAG hat das „Stechuhr-Urteil“ des EuGH keine unmittelbaren Folgen für die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess. Das hat das BAG klargestellt. Es hat damit die Ansicht des LAG Niedersachsen bestätigt, wonach sich das Urteil des EuGH zur Zeiterfassung nicht auf die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess auswirkt. Das ArbG Emden war noch anderer Meinung gewesen. |

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