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    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte ‒ und die Folgen des EuGH- und BAG-Urteils

    Bild: © New Africa - stock.adobe.com

    von RA Dr. Christian Schlottfeldt, www.arbeitszeitkanzlei.de, Berlin

    Die Entscheidungen des EuGH und des BAG zu Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte werfen immer wieder Fragen zu den praktischen Folgen auf. LGP erläutert daher den aktuellen Stand der Rechtsprechung und nennt die Konsequenzen und Tipps für die betriebliche Praxis.

    Die Rechtsprechung von EuGH und BAG auf einen Blick

    Der EuGH hatte Ende 2023 einem teilzeitbeschäftigten Piloten Recht gegeben, der gegen eine tarifvertragliche Zuschlagsregelung geklagt hatte, die Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreitung der monatsbezogenen Vollzeit-Arbeitszeit vorsah. Der EuGH hielt dies für eine sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung des in Teilzeit arbeitenden Piloten und sah darin eine unionsrechtswidrige Tarifbestimmung (EuGH, Urteil vom 19.10.2023, Rs. C-660/20, Abruf-Nr. 238997).

     

    Zwischenzeitlich hat sich auch das BAG erneut mit der Thematik befasst und die Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung übernommen. Das BAG hatte eine für Voll- und Teilzeitbeschäftigte einheitliche monatliche Zuschlagsgrenze für Überstundenzuschläge bei einem ambulanten Dialyseanbieter zu bewerten.