03.11.2025 · Fachbeitrag · Lehrvideo 89
Das Ehegatten-Vorschaltmodell für Pkw im Betriebsvermögen nutzen
| Befindet sich im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers ein Pkw, wird der in der Regel auch privat genutzt. Das ist kein Problem, weil die Fahrzeugkosten zum Betriebsausgabenabzug berechtigen und die private Mitbenutzung durch eine den Gewinn erhöhende Entnahme korrigiert wird. Zum Problem wird aber der Fahrzeugverkauf: Hier schlägt das Finanzamt zu und sieht den kompletten realisierten Gewinn als steuerpflichtig an – auch soweit der Gewinn auf die private Nutzung entfällt. Weil das nicht fair klingt, der BFH aber die volle Steuerpflicht als rechtmäßig ansieht, fragen mich Mandanten häufig, ob sich die Steuerpflicht legal umgehen lässt. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt LGP in diesem Video. |
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