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  • 26.05.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Mindestlohn auch für Feiertage, bei Krankheit und Urlaub

    Arbeitgeber müssen den tariflichen Mindeststundenlohn nicht nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zahlen, sondern auch für Feiertage, Krankheitstage und Urlaubstage. Zu diesem Schluss ist das BAG gelangt.

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