23.07.2015 · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung
Bei Arbeitsunwilligkeit keine Entgeltfortzahlung
Verweigert ein Arbeitnehmer nach einer ausgesprochenen Kündigung bis zum Ende der Beschäftigungszeit seine Arbeitsleistung, entfällt sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz gleichzeitiger Krankheit. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz rechtskräftig entschieden.
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