Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.07.2015 · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung

    Bei Arbeitsunwilligkeit keine Entgeltfortzahlung

    Verweigert ein Arbeitnehmer nach einer ausgesprochenen Kündigung bis zum Ende der Beschäftigungszeit seine Arbeitsleistung, entfällt sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz gleichzeitiger Krankheit. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz rechtskräftig entschieden.